Da die geplanten Ateliers weder über Kocheinrichtungen noch über technische Installationen verfügen, die einen nachträglichen Einbau von Kocheinrichtungen ermöglichen, hat der Gemeinderat auflageweise den Nachweis des Vorhandenseins von technischen Installationen und Anschlüsse für den Einbau von Kocheinrichtungen vor Baubeginn verfügt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Schwelle für das Vorliegen einer Wohnung im Rahmen des Zweitwohnungsgesetzes bewusst niedrig angesetzt wurde, um dem Ziel der Vermeidung von Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % gerecht zu werden.