Insgesamt ergibt sich somit, dass sowohl der Strassen- als auch der Eisenbahnlärm nicht zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte führen, so dass die entsprechenden Lärmemissionen der Eignung der Ateliers als Wohnräume nicht entgegenstehen. 3.2.1.6 Kochgelegenheit