Das Ausbauprojekt befindet sich somit heute bestenfalls in der Phase Bauprojekt, in der die eigentliche Planung und Konzeption des Projekts mittels detaillierten Plänen erarbeitet wird. Das geplante Ausbauprojekt kann sich daher noch nicht im Plangenehmigungsverfahren befinden und wurde daher auch noch nicht öffentlich aufgelegt. Da somit weder eine öffentliche Auflage noch ein bewilligtes Ausbauprojekt vorliegt, sind allfällige zukünftige Lärmbelastungen im vorliegenden Baubewilligungsverfahren nicht zu berücksichtigen.