Die Berechnung ergibt somit in Übereinstimmung mit dem Gemeinderat und der kantonalen Fachperson (vgl. Fachbericht vom 10. Juli 2023), dass die Immissionsgrenzwerte für Wohnnutzungen von 65 db(A) am Tag und 55 db(A) in der Nacht nicht erreicht oder überschritten werden. Dass der Gemeinderat vor diesem Hintergrund kein Lärmgutachten eingeholt hat, ist nicht zu beanstanden. 5 von 9 3.2.1.5 Eisenbahnlärm