Der Aspektwinkel φ zur Strassenachse beträgt 109° (gemessen in Plan "Obergeschoss" vom 9. Juli 2020). Die auf das Fenster einwirkenden Immissionen (Lr) betragen nach der oben aufgeführten Formel somit am Tag 62 dB(A) (78,8 - 10 * log[29,1] - 10 * log[180/109]) und in der Nacht 54,5 dB(A) (71,4 – 10 * log[29,1] – 10 * log[180/109]). Die Berechnung ergibt somit in Übereinstimmung mit dem Gemeinderat und der kantonalen Fachperson (vgl. Fachbericht vom 10. Juli 2023), dass die Immissionsgrenzwerte für Wohnnutzungen von 65 db(A) am Tag und 55 db(A) in der Nacht nicht erreicht oder überschritten werden.