Es ist durchaus möglich, dass auch innerhalb der farbig markierten Bereiche die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden (grüne Punkte in roten und gelben Bereich; vgl. Vollzugshilfe "Bauen in lärmbelasteten Gebieten" der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Fassung April 2017 [heute nicht mehr auf Kantonswebsite aufgeschaltet, da Ausführungen in www.bauen-im-lärm.ch integriert sind], S. 12). Daher empfiehlt es sich, bei Gebäuden, bei denen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte möglicherweise nicht gegeben ist, die Immissionspegel genauer zu ermitteln. [Abbildung 1: Auszug aus dem Strassenlärmkataster Kantonsstrasse]