Es ist allerdings zu beachten, dass diese Darstellung sehr grob ist, da beispielsweise keine Abschirmung durch Gebäude und andere Hindernisse berücksichtigt wird. Es ist durchaus möglich, dass auch innerhalb der farbig markierten Bereiche die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden (grüne Punkte in roten und gelben Bereich; vgl. Vollzugshilfe "Bauen in lärmbelasteten Gebieten" der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Fassung April 2017 [heute nicht mehr auf Kantonswebsite aufgeschaltet, da Ausführungen in www.bauen-im-lärm.ch integriert sind], S. 12).