Der Grobkataster kann wie folgt genutzt werden: Ist die Bauparzelle der ES III zugeordnet und liegt der geplante Bau ausserhalb des rot markierten Bereichs, so kann davon ausgegangen werden, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Es ist allerdings zu beachten, dass diese Darstellung sehr grob ist, da beispielsweise keine Abschirmung durch Gebäude und andere Hindernisse berücksichtigt wird.