Damit Wohnräume als ausreichend belichtet und belüftet gelten, müssen die Fenster in der Regel über dem Terrain liegen, ins Freie führen und genügend geöffnet werden können. Dies trifft auf sämtliche Einheiten im Obergeschoss zu. Die Räume müssen ausserdem nicht nur ausreichend belichtet, sondern auch minimal besonnt sein, um den Wohnhygienevorschriften zu entsprechen. Diese Voraussetzung ist der Regel bei ausschliesslich nach Norden ausgerichteten Wohnungen nicht gegeben. Da vorliegend jedoch alle Ateliers gegen Westen ausgerichtet sind, kann davon ausgegangen werden, dass sie ausreichend besonnt sind.