Auch aus der Vermietung der Boxen im Edelrohbauzustand, lässt sich keine eindeutige gewerbliche Nutzung ableiten. Der Edelrohbau ist zwar bei der Vermietung von Wohnraum eher selten, beschränkt sich aber nicht nur auf die Vermietung von Geschäftsräumen. Zum Edelrohbau gehören in der Regel ausgebaute sanitäre Anlagen und Treppenhäuser, Böden mit Zementüberzug, Wände mit Grundputz und die Zuleitung von Elektro- und Haustechnikinstallationen bis zum Stockwerk. Der Mieter hat somit die Möglichkeit, den Ausbau der Räume nach seinen individuellen Wünschen zu gestalten.