Einerseits hat die Bauherrschaft im Baugesuch die "Ateliers" mit den Worten "Atelier/Wohnungen" umschrieben und auch in der Einwendungsverhandlung wurde seitens der Bauherrschaft stets betont, dass im Obergeschoss auch Räume zur Wohnnutzung entstehen sollen (vgl. Protokoll vom 3. September 2024 der Einwendungsverhandlung vom 16. August 2021, S. 4 [Votum G.]). Andererseits lässt der Begriff "Atelier" nicht zwangsläufig auf eine rein gewerbliche Nutzung schliessen. Einraumwohnungen werden häufig