In den Plänen für das Obergeschoss hat die Bauherrschaft die einzelnen Boxen als "Atelier" bezeichnet (siehe Plan "Obergeschoss" vom 9. Juli 2020). Daraus zu schliessen, die Bauherrschaft hätte im Obergeschoss nur gewerbliche Nutzungen beantragt, geht indes fehl. Einerseits hat die Bauherrschaft im Baugesuch die "Ateliers" mit den Worten "Atelier/Wohnungen" umschrieben und auch in der Einwendungsverhandlung wurde seitens der Bauherrschaft stets betont, dass im Obergeschoss auch Räume zur Wohnnutzung entstehen sollen (vgl. Protokoll vom 3. September 2024 der Einwendungsverhandlung vom 16. August 2021, S. 4 [Votum G.]).