Die nötige Wohnfläche könne bereits mit 16 der 22 Boxen gewährleistet werden. Was den Lärmschutz anbelange, so seien in der Grobabschätzung die Immissionsgrenzwerte sowohl hinsichtlich Strassenlärm als auch bezüglich Bahnlärm nicht erreicht worden. Aus diesem Grund sei gemäss Vollzugshilfe "Bauen in lärmbelasteten Gebieten" des Departements Bau, Verkehr und Umwelt im Baugesuchsverfahren auch kein Lärmgutachten verlangt worden. […] 3.2 Beurteilung 3.2.1 Eignung zur Wohnnutzung