Damit werde sichergestellt, dass die Räume im Rohbau die nötigen Voraussetzungen für einen späteren Wohnungsausbau erfüllen. Mit dem Begriff Atelier würden in der Architektur im Übrigen zunehmend Räume bezeichnet, die zum Wohnen und zum Arbeiten gedacht seien. Der Begriff für Atelierwohnung sei in diesem Sinn für grossräumige Wohnungen durchaus geläufig. Die AZ von 0,75 sei zudem gegeben, auch wenn nicht die gesamten Obergeschosse zum Wohnen genutzt würden. Die nötige Wohnfläche könne bereits mit 16 der 22 Boxen gewährleistet werden.