m2 Wohnfläche im Obergeschoss realisieren, damit die AZ von 0,75 anwendbar sei (⅓ Wohnfläche). Bezogen auf die Raster bedeute dies, dass von den 22 Rastern 16 als Wohneinheiten genutzt werden müssten. Die Bauherrschaft plane zwölf Einzeleinheiten und zwei Doppeleinheiten im Obergeschoss des Bauprojekts mit Wohnnutzung. Damit würden 16 Raster als Wohnfläche genutzt werden. Bei 98,1 m2 pro Box entspreche dies einer realisierten Fläche von 1'582,62 m2. Sechs Einzeleinheiten mit je einem Raster à 98,91 m2 und total 593,48 m2 stünden dabei als Gewerbenutzung zur Verfügung. Damit seien die Anforderungen von § 5 Abs. 2 BNO eingehalten.