Die Bauherrschaft führt aus, dass es sich bei den geplanten Workboxes im Obergeschoss um Ge- werbe- und Wohneinheiten handeln würde, in denen die Nutzer den Mieterausbau nach ihren individuellen Bedürfnissen vornehmen dürften. Die für die Ausnützung relevante Fläche einer Box betrage ca. 98,91 m2. Dies errechne sich aus der gesamten für das Obergeschoss relevanten Flächen von 2'176,10 m2 dividiert durch die 22 Boxen, wobei auch die Erschliessungsflächen anteilsmässig pro Box berücksichtigt worden seien. Das geplante Obergeschoss bestehe aus total 22 Rastern. Die Bauherrschaft müsse total 1'544 m2 Wohnfläche im Obergeschoss realisieren, damit die AZ von 0,75 anwendbar sei (⅓ Wohnfläche).