Die Einhaltung der Lärmschutzvorschriften sei vor allem im nördlichen Bereich des Baugrundstücks fraglich. Denn entlang der Linie der Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB) sei die Einhaltung der massgebenden Grenzwerte der ES III gemäss dem entsprechenden Plan im AGIS (Aargauisches Geografisches Informationssystem) kritisch. Es sei nicht nachgewiesen, dass für die (angeblichen) Wohnungen im Obergeschoss die Lärmvorschriften eingehalten seien.