Es gelte eine AZ von 0,65. Immerhin habe der Gemeinderat versucht, die fehlende Eignung zur Wohnnutzung mit einer Auflage zu korrigieren, wonach technische Installationen und Anschlüsse für den Einbau von Kocheinrichtungen vorzusehen seien. Diese Auflage des Gemeinderats reiche jedoch nicht aus, um in den Ateliers eine baubewilligungsfreie Wohnnutzung zu sichern und zuzulassen. Für die Obergeschosse aller fünf Gebäude müsste beispielsweise auch nachgewiesen werden, dass die Räume den Vorgaben des Lärmschutzes entsprechen. Die Einhaltung der Lärmschutzvorschriften sei vor allem im nördlichen Bereich des Baugrundstücks fraglich.