Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Entscheid des Beschwerdegegners vom 7. März 2022 die Begründungspflicht verletzt. Bereits aus diesem Grund wird der Entscheid aufgehoben und an die Vorinstanz zurückgewiesen. Im Rahmen der Neubeurteilung hat die Vorinstanz zu berücksichtigen, dass der erlassene Entscheid auch kommunales Recht verletzt und der Sachverhalt unrichtig und unvollständig festgestellt worden ist. 8. Kosten