Die Beschwerdeführerinnen rügen, es sei unter anderem unverhältnismässig, gestützt auf angeblich hohe Fluktuationen Massnahmen gegen sie anzuordnen und deren Nichteinhaltung unter Strafe zu stellen. Die Befolgung der Massnahmen könne nicht immer von den Beschwerdeführerinnen beeinflusst werden, da Kündigungen von Seiten der Mitarbeiterinnen eine Vielzahl von Gründen haben könnten (Beschwerde, Rz. 35 und 37).