Bezüglich der Personalfluktuation führt der Beschwerdegegner aus, dass aus dem angefochtenen Entscheid zweifellos ersichtlich sei, dass die Fluktuationsrate keinerlei Auswirkung auf die Beschwerdeführerinnen habe. Sie habe lediglich darauf hingewiesen, dass eine gewisse Konstanz im Personalbestand für die betreuten Kinder und deren Entwicklung ausgesprochen wichtig sei. Dementsprechend sei dies als Hinweis zu verstehen (Beschwerdeantwort, Ziffer 3.6; Duplik, Ziffer 7).