Dementsprechend seien bei der Berechnung der effektiven Anwesenheit des Personals Mindestwerte zu wählen, die für eine einheitliche Einschätzung und rechtliche Gleichbehandlung aller beaufsichtigten Kindertagesstätten notwendig seien. Weiter obliege es der Kita-Leitung, den Personalbestand den tatsächlichen Verhältnissen (Belegung, Pensen) anzupassen, die Aufsichtsbehörde habe lediglich den gesetzlichen Auftrag, Richtlinien und Mindeststandards für die jeweilige Kita vorzugeben, bei denen das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen sei.