Im Übrigen ergibt sich weder aus den Qualitätsstandards 2010 noch aus den darin verlinkten Richtlinien des Verbands Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) vom 28. März 2008, weshalb in der korrigierten Berechnung in Ziffer 2.3.1.5 des Entscheids eine Aufteilung des Betriebspersonals in 35 Stellenprozente Kochpersonal und 25 Stellenprozente Reinigungspersonal vorgenommen wird. Zuletzt ist in den Qualitätsstandards 2010 keine Grundlage ersichtlich, gestützt auf welche 20 Stellenprozente für die Administration der Kita-Leitung zu besetzen sind, wie dies in der korrigierten Berechnung in Ziffer 2.3.1.5 des Entscheids aufgeführt ist.