Weiter weichen die Soll-Werte im Entscheid vom 7. März 2022 von den Vorgaben in den Qualitätsstandards 2010 ab. Die Abweichungen wirken sich zwar teilweise zugunsten der Beschwerdeführerinnen aus und wären daher grundsätzlich nicht zu beanstanden. Da sie jedoch einen weiteren Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit der Berechnungen des Beschwerdegegners sind, werden sie im Folgenden dennoch aufgeführt. Für die Sollwerte betreffend das ausgebildete und das nicht ausgebildete Personal wird auf Erw. 3.3 verwiesen. Sowohl bei der ursprünglichen als auch bei der korrigierten Berechnung nach den Qualitätsstandards 2010 wurden 40 Stellenprozente für die Kita-Lei- tung eingeplant.