Im Entscheid wurde unter Dispositivziffer 2 festgelegt, dass bei einer Belegung von 23 gewichteten Plätzen und einem Betreuungsschlüssel von 1:6 folgende Soll-Werte erfüllt sein müssen: 385 Stellenprozente ausgebildetes Personal (inklusive Kita-Leitung, wovon 50 % Kita-Leitung), 20 Stellenprozente Administration der Kita-Leitung, 217 Stellenprozente nicht ausgebildetes Personal und 60 Stellenprozente Betriebspersonal, welche sich in 35 Stellenprozente Kochen und 25 Stellenprozente Reinigung aufteilen. Für die Berechnung der Stellenprozente des ausgebildeten Personals und des nicht ausgebildeten Personals ist auf vorstehende Erw. 3.3 zu verweisen.