Zur Berechnung der Soll-Werte nach Qualitätsstandardverordnung drängen sich zudem weitere Bemerkungen auf. Im Entscheid wurde unter Dispositivziffer 2 festgelegt, dass bei einer Belegung von 23 gewichteten Plätzen und einem Betreuungsschlüssel von 1:6 folgende Soll-Werte erfüllt sein müssen: 385 Stellenprozente ausgebildetes Personal (inklusive Kita-Leitung, wovon 50 % Kita-Leitung), 20 Stellenprozente Administration der Kita-Leitung, 217 Stellenprozente nicht ausgebildetes Personal und 60 Stellenprozente Betriebspersonal, welche sich in 35 Stellenprozente Kochen und 25 Stellenprozente Reinigung aufteilen.