Auf diesen Durchschnittswert wird dann auch bei der Berechnung der Soll- und Ist- Werte hinsichtlich des Personals abgestellt. Da sich die Anzahl der gewichteten Plätze und die Anzahl der benötigten Betreuungspersonen nicht proportional zueinander verhalten, ist es auch nicht möglich, bei der Beurteilung der Einhaltung des Stellenschlüssels auf Durchschnittswerte abzustellen. 4.4 Soll- und Ist-Werte nach Qualitätsstandards 2010 und Qualitätsstandardverordnung