Sind jedoch 13 Plätze belegt, ist eine weitere pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson notwendig. Werden zwei weitere Plätze belegt, ist keine Aufstockung des Personals erforderlich (siehe § 8 Abs. 1 Qualitätsstandardverordnung). Gemäss Aufsichtsbericht des Besuchs vom 7. Juni 2019 seien im Juni 2019 durchschnittlich 19,25 gewichtete Plätze pro Tag betreut worden. Auf diesen Durchschnittswert wird dann auch bei der Berechnung der Soll- und Ist- Werte hinsichtlich des Personals abgestellt.