Zur Darlegung des Berechnungsproblems sind die Werte für das nicht ausgebildete Personal heranzuziehen. In der Betriebsbewilligung werden bei einer vollen Belegung von 23 gewichteten Plätzen 427 Stellenprozente an nicht ausgebildetem Personal verlangt, wobei diese Berechnung im Rahmen der Untersuchung auf 328 Stellenprozente angepasst wurde. Bei den beiden Aufsichtsbesuchen betrug der Soll-Wert für nicht ausgebildetes Personal bei 19,25 gewichteten Plätzen 285 Stellenprozente.