Bei den Berechnungen der Soll-Werte der beiden Aufsichtsbesuche vom 7. Juni 2019 und vom 27. November 2019 wurden die Soll-Werte auf 19,25 gewichtete Plätze angepasst. Die Beschwerdeführerinnen rügen, dass die Berechnung dieser verhältnismässigen Reduktion der Stellenprozente von 23 auf 19,25 gewichtete Plätze nicht nachvollziehbar sei. Diese Rüge scheint begründet. Zur Darlegung des Berechnungsproblems sind die Werte für das nicht ausgebildete Personal heranzuziehen.