4.3.1 Berücksichtigung an sich Im Entscheid vom 7. März 2022 hat der Beschwerdegegner in Dispositivziffer 2 verfügt, welche Stellenprozente bei einer vollen Belegung von 23 gewichteten Plätzen erforderlich sind. In der darauffolgenden Dispositivziffer 3.1 ordnete er an, dass, falls die Personal-Soll-Werte gemäss Dispositivziffer 2 im Verhältnis zur tatsächlichen Belegung nicht erfüllt seien, das korrekte Verhältnis von Personal zur Anzahl betreuter Kinder innert 90 Tagen seit Rechtskraft des Entscheids vom 7. März 2022 hergestellt werden müsse.