c bis e KiBeR). Die Qualitätsstandards 2010 und die Qualitätsstandardverordnung legen für Kinderkrippen und Tagesstrukturen jeweils unterschiedliche Anforderungen, insbesondere hinsichtlich des Betreuungsverhältnisses, fest. Vorliegend wurde nicht explizit festgelegt, ob die A._____ als Kinderkrippe oder Tagesstruktur einzuordnen ist. Aufgrund den von beiden Parteien verwendeten Betreuungsschlüsseln und mangels gegenteiliger Anhaltspunkte wird im nachfolgenden davon ausgegangen, dass die A._____ als Kinderkrippe beziehungsweise Betreuungseinrichtung im Vorschulbereich gilt. 4.2.2 Anwendbarer Betreuungsschlüssel