Die Soll-Werte der Stellenprozente für das Betriebspersonal und die Leitung der Kita lassen sich zumindest teilweise ohne weiteres den Regelwerken entnehmen (siehe nachstehende Erw. 4.4). Weder die Betriebsbewilligung noch die Qualitätsstandards 2010 oder die Qualitätsstandardverordnung enthalten aber eine mathematische Formel, gestützt auf welche die Soll-Werte des ausgebildeten und des nicht ausgebildeten Personals berechnet werden können. Wie sich aus den Akten ergibt, stammt die Berechnung der Soll-Werte aus einer Excel-Tabelle, der als Berechnungsgrundlagen die Vorgaben der Qualitätsstandards und der Qualitätsstandardverordnung zugrunde liegen sollen.