Der Beschwerdegegner entgegnet, dass dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerinnen während des Aufsichtsverfahrens mehrfach aufgezeigt worden sei, wie der Personalschlüssel sichergestellt und wie dieser zusammengesetzt sein sollte. So habe beispielsweise am 23. Dezember 2020 eine Besprechung stattgefunden, in welcher die Soll- und Ist-Werte sowie die Vorgaben für den Einsatz des Personals anhand der Qualitätsstandards 2010 erläutert worden seien. Weiter habe der Beschwerdegegner dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerinnen am 10. Juni 2021 Excel-Berech- nungen des Stellenschlüssels nach den bisherigen Qualitätsstandards 2010 sowie nach der neuen Qualitätsstandardverordnung zugesandt.