Insbesondere lasse sich die Berechnung aus den vom Beschwerdegegner verwendeten Excel-Doku- menten nicht nachvollziehen. Auch sei völlig unklar, wie genau die vom Beschwerdegegner vorgeschlagene "verhältnismässige Reduktion" der Stellenprozente bei einer geringeren Auslastung der Plätze berechnet werden solle (Beschwerde, Rz. 24-27; Replik, Rz. 25-29; Triplik, Rz. 21-25; Quintuplik, Rz. 6-11)