7 von 9 schwerdeführer an seiner Auffassung fest und bat um Fortführung des Verfahrens, worauf die Präsidentin mit Schreiben vom 22. Dezember 2023 die Beschwerdegegnerin ersuchte, zur Zuständigkeitsfrage Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 10. Januar 2024 führte die Beschwerdegegnerin aus, sie unterstütze in Übereinstimmung mit dem Fact Sheet des Departements Bildung, Kultur und Sport (Ziffer 8.4) vom 30. August 2019 die Auffassung der Präsidentin, dass das Verwaltungsgericht in diesem Verfahren zuständig sei. 4.4