Dass dem Beschluss-Protokoll der Schulpflege vom 28. September 2021 eine Rechtsmittelbelehrung an den Schulrat beigefügt wurde, ist zwar falsch, bedeutet aber keinesfalls, dass deswegen die blosse Kenntnisnahme zur behördlichen Zuweisung wird. Ausserdem lässt sich den Erwägungen entnehmen, dass ein Wechsel des Beschwerdeführers in eine altersdurchmischte Klasse in der Nachbargemeinde R._____ möglich gewesen wäre, bis ein geeigneter Sonderschulplatz verfügbar gewesen wäre, die Mutter des Beschwerdeführers sich jedoch dafür entschieden hatte, ihren Sohn A._____ an eine Privatschule anzumelden, worüber sie die Schulpflege anschliessend informierte. 3.2 3.2.1