__ wäre demzufolge rechtlich ausgeschlossen. Die fehlende gesetzliche Grundlage für Zuweisungen in Privatschulen schliesst jedoch nicht aus, dass mit der Gemeinde im Hinblick auf die Kostentragung einvernehmliche Lösungen getroffen werden. Bei fehlender Einigung über die Kostentragung steht die verwaltungsgerichtliche Klage offen, womit ausnahmsweise Ansprüche gegenüber der Gemeinde durchgesetzt werden können (Urteil des Verwaltungsgerichts WBE.2019.404 vom 5. November 2020, E. 2.7, S. 12 und 13).