Eine Unterscheidung, welche Art von Schulgeld im Streit liegt (Schulgeld für die Beschulung in einer Privatschule oder in einer auswärtigen öffentlichen Schule) nehme die Botschaft nicht vor. Damit stehe auch vor dem Hintergrund der Änderung der Rechtslage per 1. Januar 2022 fest, dass die Zuständigkeit des Bezirksschulrats gegeben sei. 2.2