In der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat vom 10. April 2019 (19.78) werde zu § 6 Abs. 2 Schulgesetz ausgeführt (Seite 24), die bisherige "spezielle Kompetenz" in Schulgeldfragen soll nunmehr durch einen vereinheitlichten Instanzenzug abgelöst werden, in welchem der Gemeinderat einen Entscheid erlässt, der alsdann an den Bezirksschulrat weitergezogen werden kann. Eine Unterscheidung, welche Art von Schulgeld im Streit liegt (Schulgeld für die Beschulung in einer Privatschule oder in einer auswärtigen öffentlichen Schule) nehme die Botschaft nicht vor.