Ein weiteres Argument für die Zuständigkeit des Bezirksschulrats sei, dass mit der Neuorganisation der Führungsstrukturen neu der Gemeinderat der Wohngemeinde bei auswärtigem Schulbesuch über die Bezahlung eines höchstens kostendeckenden Schulgelds durch die Eltern entscheide. In der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat vom 10. April 2019 (19.78) werde zu § 6 Abs. 2 Schulgesetz ausgeführt (Seite 24), die bisherige "spezielle Kompetenz" in Schulgeldfragen soll nunmehr durch einen vereinheitlichten Instanzenzug abgelöst werden, in welchem der Gemeinderat einen Entscheid erlässt, der alsdann an den Bezirksschulrat weitergezogen werden kann.