und übernimmt die Kostengutsprache für einen Anteil von CHF 620.– pro Monat, entsprechend dem Tagesansatz für Tagessonderschulen."). Dieser Beschluss sei mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen worden, als Rechtsmittelinstanz sei der Schulrat des Bezirks Q._____ angegeben worden. Die Zuweisung in eine Privatschule durch die Beschwerdegegnerin ergebe sich auch aus dem Protokoll der Schulpflege-Sitzung vom 25. Oktober