Mit Instruktionsverfügung vom 22. Februar 2024 wurden der Schulrat des Bezirks Q._____ (nachfolgend: Vorinstanz) sowie die Stadt Q._____ (nachfolgend: Beschwerdegegnerin), dieser vertreten durch G._____, Rechtsanwalt, W._____, zur Stellungnahme und Einreichung aller Akten aufgefordert. 2 von 9 G.