Mit Beschluss vom 8. November 2023 nahm die Stadt Q._____ von diesem Wechsel Kenntnis und entschied unter anderem, für das Schuljahr 2023/24 weiterhin den Betrag einer Tagessonderschule in der Höhe von Fr. 620.– pro Monat zu bezahlen. B. Am 7. Dezember 2023 stellte A._____, vertreten durch Dr. F._____, Rechtsanwalt, V._____, beim Stadtrat Q._____ ein Gesuch um Übernahme der vollen Kosten für seine private Beschulung, rückwirkend seit dem Schuljahr 2021/22 bis und mit Schuljahr 2023/24, durch die Stadt Q._____, verbunden mit der Aufforderung, darüber mit anfechtbarem Entscheid zu befinden. C.