a) Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin beziehungsweise ihren gesetzlichen Vertretern die vor dem Schulrat des Bezirks R._____ entstandenen Parteikosten von Fr. 2400.– (inklusive Auslagen und MwSt.) zu ersetzen. b) Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin beziehungsweise ihren gesetzlichen Vertretern die vor dem Regierungsrat entstandenen Parteikosten von Fr. 2'400.– (inklusive Auslagen und MwSt.) zur Hälfte, mithin zu Fr. 1'200.– zu ersetzen. Die andere Hälfte (Fr. 1'200.–) ist der Beschwerdeführerin aus der Staatskasse zu ersetzen.