Die Schule Q._____ hat zu entscheiden, ob beziehungsweise in welcher Form eine Förderung bei der Beschwerdeführerin stattfinden soll und ob im Fach Deutsch vorübergehend angepasste Lernziele festzusetzen sind (vgl. § 26 Promotionsverordnung). 3.4 Nach dem Ausgeführten ist die Beschwerde gutzuheissen. Die vorinstanzlichen Entscheide der Schulleitung Q._____ und des Schulrats sind aufzuheben und der Beschwerdeführerin ist der weitere Verbleib in der 1. Regelklasse der Primarschule Q._____ zu gestatten. 4. 4.1