Der Lehrplan entspricht demjenigen der 1. Klasse der Primarschule und der Lehrstoff wird auf zwei Jahre verteilt. Wird das Lernziel der 1. Regelklasse nach zwei Jahren erreicht, wird das Kind definitiv in die 2. Klasse befördert (§ 23 Abs. 2 Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule [Promotionsverordnung] vom 19. August 2009 [SAR 421.352]).