Klassenlehrperson F._____, bei welcher die Beschwerdeführerin seit Beginn des Schuljahres 2023/24 den Unterricht in der 1. Regelklasse besucht, äussert sich in ihrem undatierten Schulbericht zur Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz der Beschwerdeführerin, gab eine Einschätzung zur Beschwerdeführerin ab und reichte das Portfolio der Beschwerdeführerin mit den schulischen Leistungen für das 1. Halbjahr ein. Die vom instruierenden Rechtsdienst gestellte Frage, ob für die Beschwerdeführerin eine günstige Prognose in Bezug auf das erfolgreiche Absolvieren der Regelklasse gestellt werden könne, liess sie unbeantwortet.