Der Schulrat sei auf diesen Kritikpunkt nicht eingegangen und habe diese nichtssagende Formulierung in die Begründung seines Entscheids übernommen. Ebenso hätten sie bereits in der Beschwerde vom 24. Juli 2023 an den Schulrat Widersprüchlichkeiten im Entscheid der Schulleitung Q._____ vom 27. Juni 2023 moniert. In der Begründung des Entscheids werde A._____ einerseits als "sehr selbständiges Mädchen" umschrieben, andererseits benötige sie nach Auffassung der Kindergartenlehrperson und der Schule Q._____ "in vielen Dingen Begleitung". Der Entscheid des Schulrats lasse jegliche Auflösung zu diesem Widerspruch vermissen. 2.4