Mit Verfügung vom 25. Januar 2024 wurde das Schreiben der Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin und dem Schulrat zur Kenntnisnahme und allfälligen Stellungnahme zugestellt. Mit Eingabe vom 11. März 2024 nahm die Beschwerdeführerin dazu innert mehrmals erstreckter Frist Stellung. Mit Verfügung vom 14. März 2024 wurde diese Eingabe den Verfahrensparteien zur Kenntnisnahme und allfälligen Stellungnahme zugestellt. Mit Schreiben vom 19. März 2024 (Eingang am 26. März 2024) nahm die Beschwerdegegnerin dazu Stellung. Das Schreiben wurde den Parteien am 3. April 2024 zur Kenntnisnahme zugestellt und das Instruktionsverfahren abgeschlossen. J.